Wege und Gehsteige von Schnee und Eis befreien
Sobald Schnee liegen bleibt, sollte man Wege und Gehsteige mit Schneeschieber und Besen freischaufeln.
Schneeschieber oder Schneewanne?
Mit dem Schneeschieber kann man den Schnee auf Stufen oder schmalen Wegen gut zur Seite schieben.
Auf größeren Flächen, wie Autoabstellplätze oder Auffahrten, kommt man mit der Schneewanne am besten zurecht. Der breite Griff ist in einem speziellen Winkel angebracht und lässt ein leichtes Manövrieren zu. Mit der großen Wanne kann man breitere Gehwege in einem Zug räumen.
Tipps
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Bevor Sie nach draußen gehen, rutschfeste Stiefel, warme Oberbekleidung, Haube und Handschuhe anziehen.
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Den Schnee mit dem Schneeschieber oder -wanne wegschieben und nicht versuchen aufzuheben.
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Verwenden Sie umweltfreundliche Auftaumittel.
- Schweren Schnee auf Sträuchern mit einem Besen abkehren, damit die Äste nicht durch die Schneelast brechen.
Schneeräum- und Streupflicht für Hauseigentümer
Zwischen 6 Uhr und 22 Uhr ist der Grundstückseigentümer zur Schneeräumung bzw. Streuung von Gehwegen verpflichtet. Gibt es keinen Gehsteig, so ist der Straßenrand in der Breite von einem Meter vom Schnee zu räumen. Der Schnee vom Gehsteig darf nicht auf die Straße geschoben werden. Bei Glatteisgefahr müssen die Wege auch gestreut werden.
Besonders gefährlich können Dachlawinen sein. Schneewechten oder Eisbrocken sind zu entfernen und die gefährdeten Straßenstellen während der Räumung abzusichern. Das Aufstellen von Latten gegen die Hausmauer entbindet nicht von der Dachreinigung und der Haftung, wenn durch Dachlawinen Personen verletzt werden. Das Reinigen der Dächer sollte man nicht selber erledigen, da die Gefahr vom Dach zu stürzen zu groß ist. Lassen Sie den Schnee von den Dächern von Winterdiensten räumen. Die Berater in Ihrem Lagerhaus sind Ihnen bei der Vermittlung gerne behilflich.
Kommen Sie in Ihr Lagerhaus und wählen Sie aus den verschiedenen Produkten, die Sie für den Winter brauchen.